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  • Das Schulamt Essen definiert die Gruppe der neu zugewanderten Schüler:innen als "Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen“.

    Für diese Schüler:innen gilt ein Förderzeitraum von ungefähr zwei Jahren (ab dem 1. Schultag in Deutschland), in dem die Bewertung durch Schulnoten vorerst ausgesetzt ist bzw. erst sukzessive greifen kann, nach indiviueller Entscheidung. Während des Erstförderzeitraums steht das Erlernen der deutschen Sprache im Vordergrund.

    Am GEÜ werden die neu zugewanderten SuS eigentlich vom ersten Tag an einer Klasse zugeordnet, nehmen teilweise auch schon direkt an regulären Unterrichtsstunden teil und erhalten parallel Förderunterricht zum Erwerb der deutschen Sprache, was ja zunächst im Vordergrund steht. Abhängig vom jeweiligen Sprachniveau erhalten die Schülerinnen und Schüler individuelle Stundenpläne. Mit fortschreitenden Sprachkenntnissen soll eine zunehmend aktive Teilnahme am Regelunterricht ermöglicht werden. Hierbei unterstützt die Fachlehrkraft, indem einfache, zusätzliche verbale Erklärungen oder auch gesonderte Arbeitsmaterialien bereitgestellt werden. Aktuell weichen wir von dieser grundsätzlichen Vorgehensweise jedoch etwas ab; die Vielzahl an neu zugewanderten Schüler:innen erfordert es im Moment zumindest häufig, zur Eingliederung in das Schulleben des GEÜs zu Beginn einen gesonderten DaZ-Unterricht zu besuchen, um zumindest erste Grundkenntnisse des Deutschen erwerben zu können. Um hierbei bestmögliche Lernfortschritte zu ermöglichen, besuchen Schüler:innen ohne Vorkenntnisse im Deutschen die DaZ-Gruppe 1, wohingegen jene mit erweiterten Deutschkenntnissen die DaZ-Gruppe 2 besuchen. 



    Hier seht ihr Schüler:innen aus dem neunten und zehnten Jahrgang gemeinsam mit unseren Lehrkräften Frau Löhl und Herrn Semerci bei einem Ausflug zum Haus der Geschichte in Bonn! smile


    Ansprechpartner: Herr Semerci (yunus.semerci@geue.nrw.schule)